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Fehlende Berufsanerkennung in Spanien und deren Auswirkung auf den Versicherungsschutz in der Schul-Haftpflicht

SüdwestRing konnte für alle Wassersportschulen in Spanien den Versicherungsschutz in der Betriebs- und Berufshaftpflicht entscheidend erweitern.

Versicherungsverträge haben „Haken und Ösen“ die man auch Ausschlüsse oder Begrenzungen des Versicherungsschutzes nennt. SüdwestRing konnte für alle Wassersportschulen in Spanien den Versicherungsschutz in der Betriebs- und Berufshaftpflicht entscheidend erweitern.

Wenn Wassersportlehrer nicht die gesetzlich vorgeschriebene Berufsanerkennung haben, kann die Haftpflichtversicherung im Schadenfall einfach ablehnen und muss nicht zahlen. Grund ist ein Passus in den Versicherungsbedingungen der besagt, dass der Versicherungsnehmer alle Gesetze und Vorschriften einhalten muss, ansonsten ist der Versicherer leistungsfrei.

Der SüdwestRing Rahmenvertrag für die Betriebs-Haftpflichtversicherungen von VDWS Schulen wurde vom Versicherer nun durch eine Generalerklärung ergänzt, die besagt, dass der Versicherer diesen negativen Vertragspassus im Schadenfall nicht anwendet, wenn der verantwortliche Lehrer die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung in Spanien nicht hat. Voraussetzung ist jedoch, dass dafür der Beteiligte Lehrer/Inhaber für seine Tätigkeit eine abgeschlossene Ausbildung als Kite-, Windsurf- oder Segellehrer eines anderen europäischen Ausbildungsverbandes hat. Durch diese neue Vereinbarung wird nicht nur die VDWS Berufsausbildungen, sondern auch die aller anderer Verbände, wie z.B. IKO, FFEV, FIV, FF Voile Federatión, FFVL, FKSU von SüdwestRing bzw. dessen Risikoträger anerkannt.

Diese Vereinbarung gilt automatisch für alle Schul- und Berufs-Haftpflichtversicherungen in Spanien die über SüdwestRing bestehen.

Wer Interesse an einer solchen Versicherung hat oder einen Vergleich zu seiner bestehenden Police möchte, kann sich hier ein Angebot rechnen lassen:

SüdwestRing Versicherungsmakler, Email sport@--no-spam--suedwestring.de,
Telefon +49-751-5603680