Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen des VDWS
1. Anmeldung / Teilnahmebestätigung / Veranstaltungsbedingungen
1.1. Vertragsbestandteil sämtlicher VDWS-Veranstaltungsausschreibungen sind die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen, deren Geltung und Kenntnisnahme der Teilnehmer mit der Anmeldung bestätigt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
1.2. Die Anmeldung zu VDWS-Veranstaltungen bedarf der Textform (online-Anmeldeformular).
1.3. Die Anmeldung zu einer VDWS-Veranstaltung ist für den Teilnehmer mit Zugang der Eingangsbestätigung/Teilnahmebestätigung rechtsverbindlich.
1.4. Die VDWS-Veranstaltungen dienen den in der Wassersportausbildung beruflich oder gewerblich tätigen Teilnehmern zur Fortbildung/Weiterbildung sowie zur Sicherstellung einheitlicher Ausbildungsstandards. Der Teilnehmer versichert daher kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB zu sein. Bei Abschluss des Vertrages unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatzvertrag) besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht.
1.5. Der VDWS behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern Veranstaltung abzusagen. Erstattungsansprüche wegen Ausfalls, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht.
1.6. Mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung erhält der Teilnehmer alle lehrgangsrelevanten Unterlagen (Infos zum Veranstaltungsort, Rechnung über die Veranstaltungsgebühr etc.).
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1. Die für die Veranstaltungen gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in der jeweils aktuellen Fassung sind unter www.vdws.de abrufbar.
2.2. Der Teilnehmer bestätigt bei Vornahme der Anmeldung mindestens das 16. Lebensjahr vollendet zu haben.
2.3. Der Teilnehmer bestätigt, die in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen festgelegten persönlichen/sportlichen Voraussetzungen zu erfüllen und ist mit deren Geltung vorbehaltlos einverstanden.
2.4. Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Teilnehmer, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen nicht nachkommen, können von der weiteren Veranstaltungsteilnahme ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Veranstaltung oder anderer Teilnehmer entsteht oder aus anderen Gründen die weitere Teilnahme unzumutbar ist. Erstattungsansprüche des Teilnehmers
bestehen in diesen Fällen nicht.
2.5 .Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
3. Anmeldeschluss / Kontrahierungszwang
3.1. Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor dem ausgeschriebenen Veranstaltungsbeginn. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, soweit noch Kapazitäten für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung verfügbar sind.
3.2. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages (Kontrahierungszwang). Es steht dem VDWS frei, jedes Angebot zum Abschluss eines Vertrages (Anmeldung zur Veranstaltung) ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Veranstaltungsgebühren und Kosten
4.1. Die Veranstaltungsgebühren und anfallende Kosten/Auslagen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung.
4.2. Kosten/Auslagen wie Materialpool, Unterkunft etc. sind von dem Teilnehmer gesondert an den entsprechenden Dienstleister gem. der Veranstaltungsausschreibung zu zahlen.
5. Fälligkeit der Veranstaltungsgebühren
5.1. Mit der Teilnahmebestätigung sind 50% der Veranstaltungsgebühren zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig.
5.2. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist, verfällt der Anspruch auf Teilnahme. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer / Rücktrittsgebühren
6.1. Ein Rücktritt von der gebuchten und bestätigten Veranstaltung ist gegenüber der VDWS-Service GmbH, Am Achalaich 24, D-82362 Weilheim in Textform zu erklären.
6.2. Bei Rücktrittserklärungen gleich aus welchem Rechtsgrund entfallen auf den Teilnehmer Rücktrittsgebühren (Stornokosten), die sich wie folgt aufteilen:
- erfolgt der Rücktritt mehr als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen 15% der Veranstaltungsgebühren als Stornokosten an.
- erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Wochen, aber länger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sind 25 % der Veranstaltungsgebühren als Stornokosten fällig.
- erfolgt der Rücktritt 2 Wochen oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn, so ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig.
6.3. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers einer gebuchten und bestätigten Veranstaltung auf Umbuchung auf eine andere Veranstaltung.
6.4. Bei Absagen von voll ausgebuchten Veranstaltungen wird von Seiten des VDWS versucht einen Ersatzteilnehmer aus einer ggf. vorhandenen Warteliste zu finden. In diesem Fall wird der Verwaltungsaufwand infolge der Stornierung mit einer Pauschale von EUR 100,00 in Rechnung gestellt.
7. Absage durch den Veranstalter
7.1. VDWS-Veranstaltungen können ohne Einhaltung einer Frist abgesagt, zeitlich verschoben oder an einen anderen Veranstaltungsort verlegt werden, wenn
- die Durchführung aus politischen Gründen in einem Land nicht zumutbar bzw. zu risikoreich ist (Reisewarnung durch auswärtiges Amt)
- die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern nicht erreicht werden kann.
7.2. Der VDWS kann eine Teilnahme verwehren, wenn dafür ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Teilnahme bis zum Veranstaltungsende nicht zugemutet werden kann. Ersatzansprüche des Teilnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund bestehen in diesem Falle nicht.
8. Ausrüstung und Material
8.1. Die zur Veranstaltungsteilnahme notwendigen Ausrüstungsgegenstände (Board, Riggs, Kites, Neopren, Trapez) müssen von den Teilnehmern mitgebracht werden, alternativ kann der angebotene Materialpool gegen Kostenerstattung /Auslagenerstattung (vgl. 4.2.) in Anspruch genommen werden.
8.2. Die eingesetzte Ausrüstung und das Material muss den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Bestehen für die Ausrüstung und Material keine gesetzlichen Standards, sind diese nach den seemännischen Grundsätzen im Sinne der einschlägigen Verkehrsvorschriften zu bemessen.
9. Haftungsausschluss und Versicherung
9.1. Eine Teilnahme an einer VDWS-Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
9.2. Die Teilnahme stellt besondere Anforderungen an die körperliche/sportliche Verfassung der Teilnehmer. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, dass er gesund und sporttauglich ist sowie für die jeweilige Veranstaltung das erforderliche körperliche Leistungsmögen mitbringt.
9.3. Der VDWS haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen, soweit diese nicht vom VDWS oder dessen Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist. Der VDWS haftet nur für die ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung sowie für die ordnungsgemäße Auswahl der Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
9.4. Für die Teilnahme an einer wassersportlichen Praxis-Veranstaltung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die die entsprechenden Sportarten einschließt (z.B. VDWS-Safety-Tool), Voraussetzung.
10. Leistungs-/Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt für eine Veranstaltung, die nach einem Vertragsabschluss notwendig werden und die vom VDWS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich und für den Teilnehmer zumutbar sind. Nicht erheblich sind Preisänderungen nach Zustandekommen des Vertrages, wenn Sie einen Betrag von 10% der ausgeschriebenen Veranstaltungsgebühren nicht überschreiten.
11. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
11.1. Gerichtstand ist der Sitz der VDWS Service GmbH
11.2. Für alle Vertragsverhältnisse ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
12. Datenschutz
12.1. Personenbezogene Daten von Teilnehmern werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
12.2. Personenbezogene Daten werden stets vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandelt und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
12.3. Für den Fall, dass im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung datenschutzrechtliche Einwilligungserklä- rungen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mittels Textform widerrufen werden kann.
12.4. Weitergabe von Adressdaten. Die Adressdaten der Teilnehmer werden im Zuge der Lehrgangsorganisation an den jeweiligen VDWS-Lehrteamer weitergegeben. Sinn ist es, die Absprachen zwischen den Lehrteamern und den Teilnehmern, die für die Vorbereitung auf den Lehrgang nötig sind, zu vereinfachen. Teilnehmer die nicht einverstanden sind, dass die Daten z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften auch an andere Teilnehmer weitergegeben werden, sollen sich diesbezüglich direkt an die VDWS-Geschäftsstelle
wenden.
13. Bedingungen für die Teilnahme von Minderjährigen an VDWS Aus- und Fortbildungsveranstaltung.
Beim Angebot der VDWS Aus- und Fortbildungsveranstaltungen handelt es sich um eine Veranstaltungsform in Theorie und Praxis, deren tägliches Programm zwischen 9:00 Uhr vormittags und 18:00 Uhr abends stattfindet. Der VDWS agiert nicht als Reiseveranstalter, weshalb die Unterbringung der Teilnehmer, deren Verpflegung und Freizeitgestaltung den einzelnen Teilnehmer:innen obliegt. Im Falle von minderjährigen Teilnehmer:innen liegt die Verantwortung der Unterkunftsbuchung und Gestaltung der benannten Verpflegung und Freizeitgestaltung bei den Erziehungsberechtigten.
13.1. Aufsichtspflicht während der Veranstaltung (9-18 Uhr)
Während der offiziellen Veranstaltungszeiten von 9 bis 18 Uhr liegt die Aufsichtspflicht beim VDWS als Veranstalter bzw. den Ausbildern. Diese Aufsichtspflicht erstreckt sich auf alle Aktivitäten, die im Rahmen der Veranstaltung stattfinden, einschließlich Pausen und Zwischenzeiten.
13.2. Aufsichtspflicht außerhalb der Veranstaltungszeiten (18-9 Uhr)
Für Aktivitäten außerhalb der Veranstaltungszeit übernehmen der VDWS als Veranstalter sowie die Ausbilder keinerlei Verantwortung. Außerhalb der offiziellen Veranstaltungszeiten, also von 18 bis 9 Uhr, liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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