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VDWS International

Naturschutz

Das geht uns alle an

In zunehmendem Maße werden Binnenseen und Küstengewässer von Wassersportlern zur Ausübung ihres Sportes benutzt. Dabei dringen sie mit ihren z.T. flachen Sportgeräten oft in Gebiete ein, die vorher ungestörte Nist- und Rastplätze vieler selten gewordener Vogelarten waren. Dies rief vielerorts einen Konflikt zwischen Naturschätzern und Wassersportlern hervor.

Viele der heimischen Wasservogelarten, wie z. B. Taucher oder Enten brüten in der Ufervegetation der Gewässer und suchen dort - wie auch auf der freien Wasserfläche - ihre Nahrung. Ufervegetationen bieten jedoch keine ausreichende Nahrungsgrundlage für alle Individuen. Die überwiegend scheuen Wasservögel benötigen Fluchtdistanzen von 100 bis 150 Meter. Gefährdet sind aber auch die in der Vegetationszone (z. B. Schilfe, Röhrichtbestände u.a.) brütenden Arten (Brutzeit 1. März - 15. Juli), die ihr Nest verlassen sobald sich Wassersportler nähern. Wiederholen sich die Störungen, wird das Nest von den Altvögeln nicht wieder aufgesucht, die Eier erkalten und das Gelege stirbt ab. Aus diesem Grunde sollte das Starten und Landen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen geschehen. Bei vernüftigem Umgang mit der Natur hat es sich allerdings gezeigt, dass sich Wassersport und Umweltschutz durchaus vertragen. So ist vielerorts zu beobachten, dass sich Wasservögel aktiv dem Menschen nähern. Auch ein gewisser Gewöhnungseffekt an Wassersportler ist in der Tierwelt feststellbar.

Auf vielen bayrischen Seen wurde ein hundert Meter breiter Streifen vor den Ufern für Surfer und andere Bootsfahrer gesperrt. Ebenso wurde, vorwiegend aus Gründen des Naturschutzes, Wassersport auf einigen Seen ganz verboten oder nur noch in besonders abgeteilten Gebieten erlaubt. Besonders erwähnt sei in diesem Zusammenhang das Wattenmeer, das in seiner Art einzigartig auf der Welt ist. Für viele seltene Vögel bietet es Nahrungs- und Lebensraum. Während der Sommermonate mausern sie hier in großen Zahlen und sind in dieser Zeit äußerst störempfindlich und teilweise flugunfähig.

Seehunde

Seehunde führen im Wattenmeer auf Sandplatten und -bänken Paarung, Geburt und Aufzucht der Jungtiere durch. Bei zu dichter Annäherung (unter 300 m) flüchten sie ins Wasser. Da das Säugen der Jungtiere nur auf trockenen Sandbänken erfolgen kann, kommt es bei häufigen Störungen zu einer Verkürzung des Säugevorgangs und so zu einer allgemeinen Konstitutionsverschlechterung der Jungtiere. Zudem begünstigt eine Unterbrechung der Ruhe- und Liegezeit eine Schwächung und höhere Krankheitsanfälligkeit auch der ausgewachsenen Seehunde.

Herbst und Winter

Im Winter werden durchziehende Wasservögel, wie Gänse, Enten, Schnepfenvögel und Arten, die in unseren Breiten überwintern, durch die "Unentwegten", die auch in der kalten Jahreszeit segeln/surfen, gestört. Die Vögel sind darauf angewiesen, auf unseren Gewässern genügend Nahrung und zum Zwecke der Kräfteersparnis notwendige Rast zu finden, um die kalte nahrungsarme Jahreszeit zu überstehen. Besonders kritisch ist dabei die Übergangszeit im Herbst zu Beginn der Zug- und Überwinterungsperiode, in der sich die Bestände erst sammeln und etablieren müssen. Störungen sind dann besonders gravierend in ihren Auswirkungen und bringen das gesamte Zug- und Verteilungsschema durcheinander.

Gesetzliche Grundlagen

Die in der BRD gefährdeten Arten sind in einer sogenannten "Roten Liste" zusammengefaßt. Dabei werden Bestandsaufnahmen aller vorkommenden Pflanzen- und Tierarten gemacht und mit dem Bestand vor etwa hundert Jahren verglichen. Die Gefährdung wird unterschieden nach ausgestorbenen, von Aussterben bedrohten, stark gefährdeten und potentiell gefährdeten Arten.
Für jedes Naturschutzgebiet besteht ein spezieller Katalog von Geboten und Verboten. Entsprechende Schilder kennzeichnen die Schutzgebiete. Aber auch Wasserflächen ohne Schutzbestimmungen sind rechtlichen Grundregeln unterworfen. Das Bundesartenschutzgesetz besagt: Es ist verboten wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen.

Feuchtgebiete

Feuchtgebiete internationaler Bedeutung für Watt- und Wasservögel in der Bundesrepublik Deutschland:

  • Wattenmeer
  • Niederelbe zwischen Barnkrug u. Otterndorf
  • Elbaue zwischen Schnackenburg u. Lauenburg
  • Dümmer
  • Diepholzer Moorniederung
  • Steinhuder Meer
  • Rhein zwischen Eltville u. Bingen
  • Bodensee und Wollmatinger Ried,
  • Giehrenmoos und Hegnebucht des Gnadensees
  • Mindelsee bei Rudolphzell
  • Donauauen u. Donaumoos
  • Lech-Donau-Winkel
  • Ismanginger Speichersee
  • Ammersee
  • Starnberger See
  • Chiemsee
  • Unterer Inn zwischen Haiming u. Neuhaus

Regeln

Eine Beilegung des Konfliktes - Interessen Wassersportler einerseits, Erhaltung des Lebensraumes vieler Tiere und Pflanzen andererseits - ist sicherlich nur durch eine Kooperation zwischen den Sportlern und ihren Verbänden, Naturschützern und Behörden erreichbar. Wahrscheinlich sind sich nur wenige Wassersportler der Tatsache bewusst, dass ihr Sport Störungen verursacht, die das Leben auf und am Wasser erheblich beeinträchtigen können.

Auf folgende Verhaltensregeln sollte der Wassersportler besonders achten

  • Halte Abstand von Röhrichtbeständen, Schilfgürteln, Ufergehölzen und dichtbewachsenen Uferpartien.
  • Halte einen ausreichenden Mindestabstand (150 m) zu Vogelansammlungen auf dem Wasser.
  • Starten und landen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen.
  • Vermeide es, gerade im Winter Vögel von der Wasserfläche zu vertreiben.
  • Halte im Bereich der Wattenmeere mindestens 300 - 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen.
  • Beachte in Naturschutzgebieten die geltenden Regeln.
  • Nimm in "Feuchtgebieten" besondere Rücksicht.
  • Halte das Wasser und seine Ufer sauber!
  • Entsorge Abfälle und Fäkalien ordnungsgemäß.
  • Vermeide unnötigen Lärm.

Nur durch entsprechendes naturbewusstes Handeln trägt jeder einzelne Wassersportler dazu bei, dass aus den bislang vielerorts "schwelenden" Interessenkonflikten nicht allgemeine behördliche Sperrungen auf verschiedenen Gewässern entstehen.