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VDWS International

Kleinschifferzeugnis - Verordneter Fachkräftemangel

Bootsbranche protestiert gegen Kleinschifferzeugnis

Noch mehr Bürokratie auch für lizenzierte WassersportlehrerInnen

Weilheim März 2023
// auch im Insider-Bereich Rubrik "Politik"

Energischen Widerstand haben die Wassersportbranche und zahlreiche Wassersportverbände in Sachen Kleinschifferzeugnis angekündigt. Zur Erinnerung: Im Januar 2023 hatte das Bundesverkehrsministerium über das ministeriumseigene Internetportal elwis.de bekannt gegeben, dass künftig auch für Sportboote ein Berufspatent notwendig sein würde, wenn das Sportboot aus gewerblichen Gründen bewegt werde. 

„Wir haben sofort mit mehreren Stellungnahmen an das BMDV reagiert“, berichtet Thomas Weinhardt, ehemaliger Erster Vorsitzender und jetziger Ehrenvorsitzender des VDWS e.V., der zunächst an einen Irrtum des Ministeriums für Digitales und Verkehr glaubte (BMDV). „Es kann doch nicht sein, dass man den vielen Beschäftigten der Wassersportschulen und der Wassersportbranche insgesamt, die professionell mit Booten zu tun haben, aus heiterem Himmel einen zusätzlichen Führerschein aufbrummt." Doch genau so war es.“ 

Nachdem es zunächst vom Ministerium hieß, man habe eine neue EU-Richtlinie umzusetzen, rückte man davon später wieder ab und gab als Begründung lediglich an, man habe eine Regelungslücke erkannt und diese schließen wollen. „Das zuständige Referat hat in den folgenden weiteren Gesprächen zugegeben, dass es keinerlei Hinweise auf Sicherheitsprobleme durch gewerbliche Fahrten mit Sportbooten gibt“, so Weinhardt weiter. Mit diesem zusätzlichen Führerschein werde also die Berufsausübung für den größten Teil der rund 65.000 Beschäftigten der Branche erschwert, wenn nicht sogar verhindert. Und das ohne, dass es dadurch einen Gewinn an Sicherheit auf dem Wasser gebe. „Wir brauchen in den Wassersportschulen jede Arbeitskraft, da bedeutet ein zusätzlicher Führerschein, weiteren Fachkräftemangel auf dem Verordnungswege herbeizuführen“, zeigt sich Weinhardt verständnislos. 

Noch bis Anfang 2025 können die Beschäftigten der Branche relativ unkompliziert ihre vorhandenen Sportbootführerscheine bei der Generaldirektion Wasserstraßen (GDWS) einreichen, um ein Kleinschifferzeugnis ausgestellt zu bekommen. Ab 17. Januar 2025 müssen künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Segel- und Bootsschulen, Werften, Charterunternehmen, Bootshändlern und Ausrüstern, Häfen sowie Journalisten, die auf dem Wasser recherchieren vor der Generaldirektion Wasserstraßen eine Prüfung ablegen. Für diese Prüfung wird es keinen Fragenkatalog geben, wie man es von den Führerscheinprüfungen her kennt, sondern es wird allgemeine Sachkunde in verschiedenen Themenbereichen abgefragt. Zusätzlich müssen Menschen ab 60 eine arbeitsmedizinische Tauglichkeitsprüfung bestehen, die weit oberhalb der Kriterien des hausärztlichen Attestes für einen Sportbootführerschein liegt.  

Tatsächlich soll es zwei Kleinschifferzeugnisse geben, für die Binnen Zone 3 und 4 sowie für die Seeschifffahrtstrassen Zonen 1 und 2. Für Bewerber mit einem Sportbootführerschein See kann der Geltungsbereich des Kleinschifferzeugnisses demnach nicht die Zonen 3 und 4 umfassen. 

Aus den Kreisen der Wasserschutzpolizei in den Wasserstourismus-Regionen gibt es für die Verordnung nur ungläubiges Kopfschütteln. Erste Erfahrungen mit dem Umschreiben deuten daraufhin, dass es insbesondere bei den GDWS-Standorten in Westdeutschland zu monatelangen Wartezeiten kommt, während der Magdeburger Standort wohl recht zügig umtauscht. 

Unverständnis herrscht ferner in der Wassersportwelt darüber, dass diese Regelung ausgerechnet vom FDP geführten Bundesverkehrsministerium verantwortet wird. Die FDP hatte sich in der Vergangenheit eher für den Abbau von Bürokratie und für Deregulierung eingesetzt.  
Nahezu alle Verbände der Bootsbranche haben sich dem Protest angeschlossen und waren an den Gesprächen mit dem Ministerium beteiligt. Das sind u.a.  


der Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) 
der ADAC Abteilung Sportschifffahrt (ADAC) 
der Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) 
der Verband deutscher Sportbootschulen (VDS) 
der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) 
der Deutsche Boots- und Schiffbauerverband (DBSV) 
der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) 
der Wirtschaftsverband Wassersport (WVW) 
der Verband der Sportboot- und Schiffbautechnik-Sachverständigen (VBS) der Arbeitskreis Charterboot (AKC) 
die Vereinigung Deutscher Yacht- und Charterunternehmen (VDC) 
der Deutsche Tourismusverband (DTV)  
die Industrie- und Handelskammern (IHK und DIHK)  
die Tourismusverbände Schleswig-Holstein 
die Tourismusverbände Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. 


Die Verbände und Organisationen werden jeweils ihre Abgeordneten ansprechen und auf die unsinnige Verordnung aufmerksam machen, die zudem die Grundrechte auf freie Berufsausübung und die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränken. Außerdem sei die Verordnung ohne Beteiligung der Verbände erlassen worden und somit rechtlich nicht haltbar.  


Wir fordern den Verkehrsminister auf:  
"Herr Wissing, setzen Sie diesem Unfug ein Ende!“ 

 


 

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