VDWS Sailing Einsteiger
Einführung Sailing
Die Ausbildung zum VDWS-Segel-Grundschein umfasst - je nach Vorkenntnissen - ca. 15-20 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis. Maßgeblich für die Kursdauer ist das Ziel der Ausbildung: Die Schüler sollen bei Wind bis 3 Beaufort ablegen, im Übungsgebiet sicher segeln und wieder sicher am Ausgangspunkt anlegen können.
Nach einer Ausbildungszeit von etwa 15-20 Stunden kann die Prüfung abgenommen werden. Danach sollen die Schüler nochmals mindestens 15 Stunden unter Aufsicht einer Schule segeln, um die notwendige Sicherheit im Umgang mit der Jolle zu erlangen.
Prüfungen
Für den VDWS-Segel-Grundschein ist eine praktische und eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Teile der praktischen Prüfung (z.B. Segel setzen und bergen, Knoten, Kentern und Aufrichten) können kursbegleitend während des Unterrichts abgeprüft werden.
Praktische Prüfung
Segel setzen und bergen, Knoten, An- und Ablegen, Warteposition, Geschwindigkeitskontrolle, Stoppen durch Aufschießen und Beidrehen, Steuern und Segeln der verschiedenen Kurse mit richtiger Segelstellung, Aufkreuzen mind. 300 m nach Luv, mind. zwei Wenden und zwei Halsen.
Die Prüfung soll bei Wind bis 3 Beaufort durchgeführt werden. Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn die geforderten Übungen und Manöver sicher durchgeführt wurden. Dazu gehört auch, dass der Schüler wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt.
Theoretische Prüfung
Materialkunde, Allgemeine Gesetzeskunde, Segeltheorie, Sicherheit, Natur und Umwelt, Knoten und ihre Anwendung.
Für die theoretische Prüfung muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die mögliche Gesamt- und Mindestpunktzahl ist auf dem Fragebogen angegeben. Ist das Prüfungsergebnis im unteren Grenzbereich, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung anhand vergleichbarer Fragen aus den anderen Fragebögen durchgeführt werden.
Eine Wiederholung der Prüfung ist nach angemessener Lernzeit möglich.
Lizenz Sailing
Der VDWS-Segel-Grundschein dient als Befähigungsnachweis für Segler, die ihr Wissen und Können in einer praktischen und theoretischen Prüfung nachgewiesen haben. Die Ausbildung ist sehr praxisorientiert und verzichtet auf tiefergehende Theorie. Somit ist der Segel Grundschein die ideale Basis für den Einstieg in den Segelsport und für alle weitergehenden Segelscheine.
Lizenz Sailing Youngster
Lizenz Sailing Kids
Einführung Catsailing
Die Ausbildung zum Catamaran Grundschein umfasst - je nach Vorkenntnissen - ca. 15 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis. Maßgeblich für die Kursdauer ist das Ziel der Ausbildung: Die Schüler sollen bei Wind bis 3 Beaufort ablegen, im Übungsgebiet sicher segeln und wieder sicher am Ausgangspunkt anlegen können.
Nach einer Ausbildungszeit von etwa 15 Stunden kann die Prüfung abgenommen werden. Danach sollen die Schüler nochmals mindestens 15 Stunden unter Aufsicht einer Schule segeln, um die notwendige Sicherheit im Umgang mit dem Catamaran zu erlangen. Die gesegelten Stunden werden im Catamaran Grundschein abgestempelt, wobei pro Feld auch mehrere Stunden bestätigt werden können.
Prüfungen
Für den Catamaran Grundschein ist eine praktische und eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Teile der praktischen Prüfung (z.B. Segel setzen und bergen, Knoten, Kentern und Aufrichten) können kursbegleitend während des Unterrichts abgeprüft werden.
Praktische Prüfung
Segel setzen und bergen, Knoten, An- und Ablegen, Warteposition, Geschwindigkeitskontrolle, Stoppen durch Aufschießen und Beidrehen, Steuern und Segeln der verschiedenen Kurse mit richtiger Segelstellung, Aufkreuzen mind. 300 m nach Luv, mind. zwei Wenden und zwei Halsen, Kentern und Aufrichten. Die Prüfung soll bei Wind bis 3 Beaufort durchgeführt werden. Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn die geforderten Übungen und Manöver sicher durchgeführt wurden. Dazu gehört auch, daß der Schüler wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt.
Theoretische Prüfung
Materialkunde, Allgemeine Gesetzeskunde, Segeltheorie, Sicherheit, Natur und Umwelt, Knoten und ihre Anwendung.
Für die theoretische Prüfung muß ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die mögliche Gesamt- und Mindestpunktzahl ist auf dem Fragebogen angegeben. Ist das Prüfungsergebnis im unteren Grenzbereich, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung anhand vergleichbarer Fragen aus den anderen Fragebögen durchgeführt werden.
Eine Wiederholung der Prüfung ist nach angemessener Lernzeit möglich.
Catsailing Licence
Der VDWS-Cat-Grundschein dient als Befähigungsnachweis für Segler, die ihr Wissen und Können in einer praktischen und theoretischen Prüfung nachgewiesen haben. Die Ausbildung ist sehr praxisorientiert und verzichtet auf tiefergehende Theorie. Somit ist der Cat Grundschein die ideale Basis für den Einstieg in den Segelsport und für alle weitergehenden Segelscheine.
Catsailing Youngster Licence
Beim Catamaran ist ein Einstieg auch für Kinder möglich. Dafür hat die VDWS-Schule spezielle kindgerechte Lehrhefte, die im Unterricht eingesetzt werden. Der Jüngstenschein gilt bis 18 Jahre, dann kann durch Absolvieren der Theorieprüfung für Erwachsene der offizielle VDWS-Grundschein abgelegt werden.
Tipps für Einsteiger
Immer mehr Wassersportler sind fasziniert vom Segelsport, denn Catamaran- oder Jollensegeln lernen - das war noch nie so einfach wie heute. Schon für Kinder und Jugendliche wird der Traum zur Wirklichkeit. Woran liegt das?
In wenigen Stunden sind diese Sportarten erlernbar. Der Besuch einer guten Schule zahlt sich schnell aus: Dort werden moderne Cats und Jollen eingesetzt, die einen sicheren und schnellen Weg zum Segelsport garantieren. Mit aktuellen Unterrichtsmethoden helfen professionelle Instruktoren jedem in wenigen Stunden den Catamaran oder eine Jolle zu beherrschen. Ausweichregeln, Sicherheitstips und umweltgerechtes Verhalten stehen im Mittelpunkt eines Grundkurses. Der Kurs sollte unbedingt mit der Prüfung zum Catamaran-/Jollen-Grundschein abgeschlossen werden. Er gilt als Nachweis der praktischen und theoretischen Ausbildung und hilft z.B. auch beim Mieten von Catamaranen und Jollen.
- Bevor man irgendwo den Segelsport ausprobiert, oder das erstbeste Boot kauft, sollte man sich gut informieren: Die Wassersportschulen des VDWS geben Auskunft.
- Catamaran- und Jollen-Einsteiger sollten darauf achten, dass ihnen nur qualifizierte und ausgebildete Segellehrer die ersten Schritte zeigen, damit die Sicherheit gewährleistet wird.
- Für den Einstieg ins Segeln genügen leichte Winde,wenig Wellen und eine flache, freie Wasserfläche.
- Beim Üben darf der Anfänger nicht durch Schwimmer oder Schiffsverkehr behindert werden.
- Die Segelschule sollte einen gepflegten Eindruck machen. Löcher in den Bootsrümpfen, alte Ruderanlagen oder defekte Segel sind Anzeichen für mangelnde Leistungen.
- In guten Schulen mit entsprechend ausgebildeten Lehrern dauert ein Grundkurs durchschnittlich 15 Stunden. Es sollten nicht mehr als acht Schüler in einer Gruppe sein.
- Der Catamaran- und Jollenkurs sollte mit einer Prüfung zum Grundschein enden. Damit kann man in den VDWS-Wassersportschulen Boote ausleihen.
- Eine gute Segelschule stellt alles erforderliche Material zur Verfügung. Nur Neopren- oder einfache Turnschuhe sollte man sich aus hygienischen Gründen selber mitbringen.
- Nach dem Anfängerkurs sollte man sich noch in seiner Schule einen Catamaran oder eine Jolle ausleihen oder besser: Einen Aufsteigerkurs belegen. Das Fahrkönnen wird dann schneller sicher und perfekt.
FAQs
Für das Segeln (auch Catamaransegeln) ist bundesrechtlich - mit Ausnahme Berlins - keine amtliche Fahrerlaubnis erforderlich. Zur Erfüllung der Fahrerlaubnis auf den meisten Landes- oder Kommunalgewässern wird der Segelgrundschein (Catamaran Grundschein) von den dortigen Behörden als Nachweis der Befähigung jedoch anerkannt. Mit anderen Worten: Auf einer Reihe von Binnengewässern werden Befähigungsnachweise verlangt. Dieses wird regional unterschiedlich gehandhabt - bitte informieren Sie sich direkt bei der ortsansässigen Behörde bzw. bei einer Wassersportschule vor Ort - diese sind genauestens informiert.
Der Segelgrundschein ist kein amtliches Papier, so dass eine Erweiterung der Berechtigung im amtlichen Sportbootführerschein Binnen nicht möglich ist.
Ja. Diejenigen Schulbetriebe des VDWS, die sich gleichfalls mit der amtlichen Führerscheinausbildung befassen, erkennen die praktische Ausbildung zumeist vollumfänglich an, so dass nach kurzer Einweisung die Prüfung zum amtlichen Segelschein abgelegt werden könnte. Auch wenn der Grundschein kein amtlicher Führerschein ist: Mit dem Grundschein können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie Grundkenntnisse im Jollen- oder Catsegeln erworben haben und eine entsprechende Prüfung abgelegt haben. Der Grundschein ist zudem hilfreich beim Mieten von Jollen und Catamaranen und wird in jeder VDWS-Segelschule als Mietnachweis anerkannt.
Ausweichregeln
Sowohl internationale als auch z.T. nationale Verkehrsvorschriften regeln den Schifffahrtsverkehr auf den Wasserstraßen. Grundsätzlich gelten auf der keiner Hoheitsgewalt unterliegenden Hohen See und auf den mit dieser , von Seeschiffen befahrbaren Gewässern die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (International Regulations for Preventing Collisions at Sea) In den jeweiligen Küstengewässern können darüber hinaus ergänzende, mitunter auch abweichende Regelungen bestehen, die im letzteren Falle dann vorrangig gelten.
Auf den innerstaatlichen Flüssen und Kanälen gelten zumeist nationale Befahrensregelungen, die den Besonderheiten der Binnenschifffahrt Rechnung tragen.
Die Kenntnis und Beachtung der Verkehrsvorschriften ist Voraussetzung für einen geordneten und konfliktfreien Ablauf des Verkehrsgeschehens. Deswegen ist es unerlässlich, sich vor Fahrtantritt über die geltenden Verkehrsvorschriften, eventuell bestehende Fahrverbote und Befahrensbeschränkungen zu informieren.
Grundregel
Grundregel für das Verhalten im Verkehr
Allen Verkehrsvorschriften steht der Grundsatz voran, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, belästigt wird. Insbesondere sind die Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, die die allgemeine seemännische Praxis oder die besonderen Umstände des Falles erfordern.
Allgemeine Verhaltensregeln
Im Geltungsbereich der internationalen Kollisionsverhütungsregeln hat jedes Fahrzeug jederzeit durch Sehen und Hören gehörigen Ausguck zu halten. Es ist stets mit einer sicheren Geschwindigkeit (u.a. in Abhängigkeit von der Verkehrsdichte, den Sichtverhältnissen und der eigenen Manövrierfähigkeit) zu fahren, so dass geeignete und wirksame Maßnahmen zur Vermeidung eines Zusammenstoßes getroffen werden können. Jedes Fahrzeug ist zudem verpflichtet mit allen verfügbaren Mitteln festzustellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Im Zweifelsfall ist diese aber anzunehmen. Alle Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes müssen entschlossen, rechtzeitig und klar erkennbar ausgeführt werden. Ein sicherer Passierabstand ist dabei einzuhalten.
Ausweich- und Kurshaltepflicht
Nähern sich zwei Fahrzeuge so, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen sie sich entsprechend den einschlägigen Ausweich- und Fahrregeln verhalten. Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln unterscheiden zwischen Ausweichpflicht und Kurshaltepflicht.
Das ausweichpflichtige Fahrzeug muss das Ausweichmanöver frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchführen. Beim Ausweichen sollte keinesfalls der Bug des Kurshalters gekreuzt, sondern dessen Heck mit ausreichendem Abstand passiert werden.
Der Kurshalter hat seinen Kurs und seine Geschwindigkeit zunächst beizubehalten. Kommt der Ausweichpflichtige seiner Ausweichpflicht jedoch nicht oder nicht angemessen nach, darf der Kurshalter durch eigenes Manöver einen Zusammenstoß vermeiden. Keinesfalls sollte der Kurshalter jedoch solange abwarten, bis das ausweichpflichtige Fahrzeug so nahe gekommen ist, dass ein Zusammenstoß durch dessen Manöver allein nicht mehr vermieden werden kann. In diesem Falle müsste der Kurshalter ohnehin das sog. Manöver des letzten Augenblicks fahren.
Ausweichregeln der Fahrzeuge
Die Ausweichregeln der internationalen Kollisionsverhütungsregeln unterscheiden ausschließlich nach der Antriebsart der Fahrzeuge. Besondere Fahr- und Ausweichregeln für Sportfahrzeuge gibt es nicht. Sie haben nach der KVR die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie die Berufsschifffahrt. Im Hinblick auf die mitunter erheblichen Notstoppstrecken und Dreheigenschaften der großen Berufsschiffe empfiehlt es sich jedoch in jedem Fall, so rechtzeitig seinen Kurs zu ändern, dass erst gar nicht die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes entsteht.
Nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln haben Maschinenfahrzeuge außerhalb von Fahrwassern (zumeist betonnte Wasserflächen) Segelfahrzeugen grundsätzlich auszuweichen. Da ein Überholer jedoch unabhängig von der Antriebsart ausweichpflichtig ist, hat z. B. ein überholendes Segelfahrzeug einem langsamen Maschinenfahrzeug auszuweichen.
Eine Differenzierung der windbetriebenen Fahrzeuge nehmen die internationalen Kollisionsverhütungsregeln nicht vor, so dass bei weiter Auslegung der Vorschriften Segeljollen, Windsurfer als auch Kitesurfer als Segelfahrzeuge einzustufen sind. Es gelten folglich die Ausweichregeln für Segelfahrzeuge untereinander:
- Haben zwei Segelfahrzeuge den Wind nicht von derselben Seite, so muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen.
- Haben zwei Segelfahrzeuge den Wind von derselben Seite, so muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen
- Kann ein Segelfahrzeug mit Wind von Backbord nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein sich in Luv näherndes Segelfahrzeug den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muss es dem anderen ausweichen (Unklarheitenregel)
- Überholende Segelfahrzeuge sind ausweichpflichtig
Fahrverbote
Segeljollen unterliegen einem zeitweiligen Fahrverbot bei Nacht und bei verminderter Sicht. Zudem enthalten nationale Verkehrsordnungen einiger Küstenländer Sonderregelungen für die Fahrt in Fahrwassern. Ansonsten dürfen Segelfahrzeuge nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln die Durchfahrt von Fahrzeugen im Fahrwasser nicht behindern.
Ausgewiesene Badebereiche sind mit äußerster Vorsicht zu durchfahren; ausgewiesene Schneisen sind unbedingt zu nutzen. Auch außerhalb ausgewiesener Badegebietszonen ist auf jeden Fall auf Badende und Schwimmer besondere Rücksicht zu nehmen. Festgelegte Höchstgeschwindigkeiten in nationalen Verkehrsordnungen vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb außerhalb von Fahrwassern sind zu beachten.
Das Befahren von Sperrgebieten ist generell verboten. In den Warngebieten ist der Aufenthalt ebenfalls verboten, wenn sie für militärische Übungs- und Erprobungszwecke zur Verfügung stehen müssen. Sperr- und Warngebiete sind mit ihren Grenzen aus den Seekarten zu ersehen. Auf den meisten Kanälen ist das Segeln verboten. Einschränkungen für können zudem auf den innerstaatlichen Flüssen bestehen.
Naturschutzgebiete und Nationalparks
Die in Naturschutzgebieten und Nationalparken geltenden Befahrensregelungen enthalten Befahrensverbote, zeitliche Befahrensbeschränkungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Zumeist besteht ein generelles Fahrverbot in den ausgewiesenen Schutzzonen. Unabhängig davon, sollten gerade Jollensegler, die Flachwasserbereiche problemlos anlaufen können, stets bemüht sein, jegliche Störungen für Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden sowie zur Gewässerreinhaltung beizutragen. Insofern sind insbesondere:
- Schilfzonen zu meiden
- zu Vögel- und Seehundansammlungen ausreichende Mindestabstände einzuhalten
- Müll und sonstige Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen (Sauberes Wasser ist Grundlage des Wassersports!)
Sicherheit
Sicherheit ist auf den Wasserstraßen oberstes Gebot. Selbstüberschätzung oder fehlerhafte Einschätzung der Bedingungen führt zur Gefährdung sich und Anderer. Ein sorgfältiger Ausrüstungs- und Materialscheck, die Einholung von Revier- und Wetterinformationen sowie die richtige Bewertung der eigenen Kondition und Erfahrung sollte daher vor Fahrtantritt selbstverständlich sein.

Naturschutz
In zunehmendem Maße werden Binnenseen und Küstengewässer von Wassersportlern zur Ausübung ihres Sportes benutzt. Dabei dringen sie mit ihren z.T. flachen Sportgeräten oft in Gebiete ein, die vorher ungestörte Nist- und Rastplätze vieler selten gewordener Vogelarten waren. Dies rief vielerorts einen Konflikt zwischen Naturschätzern und Wassersportlern hervor. Informier dich daher über die geltenden Regeln.
Naturschutz
In zunehmendem Maße werden Binnenseen und Küstengewässer von Wassersportlern zur Ausübung ihres Sportes benutzt. Dabei dringen sie mit ihren z.T. flachen Sportgeräten oft in Gebiete ein, die vorher ungestörte Nist- und Rastplätze vieler selten gewordener Vogelarten waren. Dies rief vielerorts einen Konflikt zwischen Naturschätzern und Wassersportlern hervor. Informier dich daher über die geltenden Regeln.











