VDWS Kitesurfing Einsteiger

Einführung

Jeder Kursteilnehmer erhält vom Lehrer seine persönliche Kitesurfing-Licence. So wird die Card zum ständigen Wegbegleiter, hilfreich zum Ausleihen von Material oder um gegenüber örtlichen Behörden die VDWS-Kiteausbildung dokumentieren zu können.
Die Bestätigung für den erreichten Level wird mit einem speziellen Aufkleber (ähnlich einer TÜV-Plakette) auf der Kitesurfing Licence Card dokumentiert.

Das VDWS-Könnensstufensystem besteht aus 7 Level und einem Theorie-Step. Für das "klassische" Grundscheinniveau sind Level 5 und der Theorielevel notwendig.

Level 1

Allgemeine Sicherheit, Startvorbereitung, Startübungen, erste Flugübungen, Bodydrag

Level 2

Bodydrag, Wasserstart des Kites

Level 3

Wasserstart, mindestens 50 gefahrene Meter

Theorie

Fachbegriffe, Ausweichregeln, Naturschutz, Gefahren erkennen

Level 4

Raumwindkurs fahren, Steuern, Höhe halten, Basishalse 

Level 5

Höhe gewinnen

Level 6

Basis Sprünge und Gleithalse oder Transition Jump 

Level 7

Rotationen oder Kiteloop, Grabs, One Foot, Board off oder Railey

Tipps für Einsteiger

Willkommen in der Welt des Kitesurfens - ein Erlebnis mit den Naturelementen Wasser und Luft.
Kitesurfen - das heißt auch: Leichtigkeit, Schwerelosigkeit, Dynamik, Sportlichkeit und purer Spaß. Ob du das Kitesurfen nur an einem Wochenende oder in deinem Urlaub ausprobieren möchtest, entdeckst, dass du hiermit deine Freizeitsportart gefunden hast, oder wirklich in die große Kitekarriere einsteigen möchtest, mit der VDWS-Kitesurfschule hast du deinen professionellen Begleiter gefunden. Kiten ist eine Wassersportart, die einerseits sehr leicht und schnell zu erlernen ist und schon nach den ersten Erfahrungen keine Grenzen mehr setzt. Andererseits gibt es beim Kiten viele Parallelen zu anderen, modernen Board und Schirmsportarten. Für Wake-, Skate-, oder Snowboarder, aber auch als Windsurfer, Buggyfahrer, Gleitschirmflieger oder auch Freizeitdrachenflieger gibt es zahlreiche Fähigkeiten, die 1:1 auf das Kitesurfen übertragen werden können und das Erlernen somit stark vereinfachen. Doch nicht nur für "Vorbelastete" aus anderen Sportarten ist das Kiten die Wassersportart schlechthin. Denn auch absolute Neulinge in diesem Wasser-, Wind-, und Boardsports Segment, haben beim Kiteboarden ungeahnte Erfolgs- und Erlebnisaussichten. Der Kiteschirm reduziert z.B. ganz erheblich das Körpergewicht des Kiters, da er dich immer leicht anhebt.

Kitesurfen ist ein Lifetimesport, der deutlich weniger körperlich belastend ist, als viele vermuten. Durch das Trapez wird die Zugkraft des Kites abgefangen, sodass die Arme entlastet werden. Dank moderner Ausrüstung ist Kitesurfen in jedem Alter möglich – selbst bis ins Seniorenalter.

Körperliche Voraussetzungen:

  • Psychische und physikalische Verfassug (Kraft, Konzentration, Haltemuskulatur), nicht ängstlich 
  • Gute Schwimm- und Tauchfähigkeit
  • Gutes Orientierungs- und Reaktionsvermögen
  • Gesunder Respekt vor Gefahrensituationen 
  • Verantwortungsvolles und diszipliniertes Verhalten 
  • Kenntnisse der allgemeinen Regeln für Wassersportler

Alter/Gewicht

Alter und Gewicht sind keine aussagekräftigen Parameter. So kann ein 50 kg schweres Kind evtl. geistig nicht in der Lage sein, das Risiko eines Kites einzuschätzen. Ein Konsens unserer Untersuchungsergebnisse ist:

  • Mindestgewicht: 30-40 kg
  • Alter - je nach Revier, Windstärke, Material, kognitivem Entwicklungsstand: selten ab 6 Jahren (nur Powerkiten), häufig ab 10 Jahren, in Einzelfällen bzw. an schwierigen Spots erst ab 14 Jahren

Schwimmen

Kinder müssen ein Schwimmabzeichen vorweisen, um zu belegen, dass sie ausreichend schwimmen können (DLRG Jugendschwimmabzeichen Silber).

Der Grundkurs

Um den sicheren Umgang mit dem Kite zu erlernen, kann es für dich nur den Weg in eine der vielen - weltweit vertretenen - VDWS Kitesurfschulen (alle Wassersportcenter haben wir für dich auf der Seite “Schule finden” zusammengefasst) geben. Denn hier erhältst du von ausgebildeten Spezialisten eine fundierte Einführung in den neuen Trendsport, fachkundige Beratung und Schulung in kleinen, individuellen Gruppen. Die VDWS-Schulen sind mit optimalem Einsteigermaterial, das im Regelfall genau auf Ddich und die vorherrschenden Bedingungen abgestimmt ist, ausgestattet. Wie alle aktiven Natursportarten birgt natürlich auch das Kitesurfen ein gewisses Risikopotenzial, das wir gemeinsam, mit Umsicht und Rücksicht auf ein Minimum reduzieren können. Der Faszination Kitesurfen sind somit keine Grenzen mehr gesetzt.

Inhalte

Die gesamte Ausbildung zur “International Kitesurfing Basic License” ist in fünf praktische Ausbildungsblöcke (sogenannte Levels) und einen theoretischen Teil gegliedert und umfasst pro Level - je nach Vorkenntnissen - 15 bis 20 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis. Für jeden Level muss der Schüler seine Qualifikation durch Teilprüfungen nachweisen und belegen. Danach sollen die Schüler zunächst möglichst unter Aufsicht einer Schule Kiten, um die notwendige Sicherheit im Umgang mit dem Kitegerät zu erlangen.

Ziele

  • Sicherer Umgang mit dem Material 
  • Verständnis für den Kite 
  • Lernen verschiedener Flugkurven 
  • Starten und Landen lernen
  • Richtige Revierauswahl
  • Auswahl des richtigen Übungsbereiches
  • Erste gefahrene Meter mit dem Board

Dauer

Der Grundkurs dauert in der Regel ca. 10 Stunden.

Material

  • Kälteschutzanzug gegen Unterkühlung
  • Schwimmweste für Anfänger, Wasserski/Wakeboardweste für Fortgeschrittende
  • Schuhe
  • Trapez
  • Ggf. Sonnenbrille

Während deines Kurses bekommst alle notwendigen Materialien gestellt. 

Prüfung

Für die komplette International Kitesurfing Basic License sind fünf praktische und eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Teile der praktischen Prüfung (z.B. Starten, Landen und sicheres Steuern des Kites oder Wasserstart, Höhe halten und Höhe gewinnen) können kursbegleitend während eines Unterrichts abgeprüft werden.

Kursende

Jeder Kursteilnehmer erhält vom Lehrer seine persönliche Basic License Kitesurfen. Die License wird zum ständigen Wegbegleiter, hilfreich zum Ausleihen von Material oder um gegenüber örtlichen Behörden die VDWS-Kiteausbildung dokumentieren zu können.
Die Bestätigung für den erreichten Level wird mit einem speziellen Aufkleber (ähnlich einer TÜV-Plakette) auf der Kitesurfing Licence Card dokumentiert oder ist online unter “Mein VDWS” in der Lizenzverwaltung ersichtlich. Das VDWS-Könnensstufensystem besteht aus 7 Level und einem Theorie-Step. Für das "klassische" Grundscheinniveau sind Level 5 und der Theorielevel notwendig.

Ausweichregeln

Grundregel für das Verhalten im Verkehr

Allen Verkehrsvorschriften steht der Grundsatz voran, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, belästigt wird. Insbesondere sind die Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, die die allgemeine seemännische Praxis oder die besonderen Umstände des Falles erfordern.

Allgemeine Verhaltensregeln

Im Geltungsbereich der internationalen Kollisionsverhütungsregeln hat jedes Fahrzeug jederzeit durch Sehen und Hören gehörigen Ausguck zu halten. Es ist stets mit einer sicheren Geschwindigkeit (u.a. in Abhängigkeit von der Verkehrsdichte, den Sichtverhältnissen und der eigenen Manövrierfähigkeit) zu fahren, so dass geeignete und wirksame Maßnahmen zur Vermeidung eines Zusammenstoßes getroffen werden können. Jedes Fahrzeug ist zudem verpflichtet, mit allen verfügbaren Mitteln festzustellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Im Zweifelsfall ist diese aber anzunehmen. Alle Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes müssen entschlossen, rechtzeitig und klar erkennbar ausgeführt werden. Ein sicherer Passierabstand ist dabei einzuhalten.

Ausweichregeln der Fahrzeuge

Die Ausweichregeln der internationalen Kollisionsverhütungsregeln unterscheiden ausschließlich nach der Antriebsart der Fahrzeuge. Besondere Fahr- und Ausweichregeln für Sportfahrzeuge gibt es nicht. Sie haben nach der KVR die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie die Berufsschifffahrt. Im Hinblick auf die mitunter erheblichen Notstoppstrecken und Dreheigenschaften der großen Berufsschiffe empfiehlt es sich jedoch in jedem Fall, so rechtzeitig seinen Kurs zu ändern, dass erst gar nicht die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes entsteht.

Nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln haben Maschinenfahrzeuge außerhalb von Fahrwassern (zumeist betonnte Wasserflächen) Segelfahrzeugen grundsätzlich auszuweichen. Da ein Überholer jedoch unabhängig von der Antriebsart ausweichpflichtig ist, hat z. B. ein überholendes Segelfahrzeug einem langsamen Maschinenfahrzeug auszuweichen.

Eine Differenzierung der windbetriebenen Fahrzeuge nehmen die internationalen Kollisionsverhütungsregeln nicht vor, so dass bei weiter Auslegung der Vorschriften Windsurfer als auch Kitesurfer als Segelfahrzeuge einzustufen sind. Es gelten folglich die Ausweichregeln für Segelfahrzeuge untereinander:

  • Haben zwei Segelfahrzeuge den Wind nicht von derselben Seite, so muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen.
  • Haben zwei Segelfahrzeuge den Wind von derselben Seite, so muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen
  • Kann ein Segelfahrzeug mit Wind von Backbord nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein sich in Luv näherndes Segelfahrzeug den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muss es dem anderen ausweichen (Unklarheitenregel)
  • Überholende Segelfahrzeuge sind ausweichpflichtig

Ausweich- und Kurshaltepflicht

Nähern sich zwei Fahrzeuge so, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen sie sich entsprechend den einschlägigen Ausweich- und Fahrregeln verhalten. Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln unterscheiden zwischen Ausweichpflicht und Kurshaltepflicht.

Das ausweichpflichtige Fahrzeug muss das Ausweichmanöver frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchführen. Beim Ausweichen sollte keinesfalls der Bug des Kurshalters gekreuzt, sondern dessen Heck mit ausreichendem Abstand passiert werden.

Der Kurshalter hat seinen Kurs und seine Geschwindigkeit zunächst beizubehalten. Kommt der Ausweichpflichtige seiner Ausweichpflicht jedoch nicht oder nicht angemessen nach, darf der Kurshalter durch eigenes Manöver einen Zusammenstoß vermeiden. Keinesfalls sollte der Kurshalter jedoch solange abwarten, bis das ausweichpflichtige Fahrzeug so nahe gekommen ist, dass ein Zusammenstoß durch dessen Manöver allein nicht mehr vermieden werden kann.
In diesem Falle müsste der Kurshalter ohnehin das sog. Manöver des letzten Augenblicks fahren.

Fahrverbote

Windsurfer und Kitesurfer unterliegen einem zeitweiligen Fahrverbot bei Nacht und bei verminderter Sicht. Zudem enthalten nationale Verkehrsordnungen einiger Küstenländer generelle Fahrverbote für das Fahrwasser. Ansonsten dürfen Segelfahrzeuge nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln die Durchfahrt von Fahrzeugen im Fahrwasser nicht behindern.

Auch das Befahren von ausgewiesenen Badegebietszonen ist für Windsurfer und Kitesurfer nach nationalen Bestimmungen mancher Küstenländer z. T. generell verboten. Andernfalls sind ausgewiesene Badebereiche mit äußerster Vorsicht zu durchfahren. Ausgewiesene Schneisen sind unbedingt zu nutzen. Auch außerhalb ausgewiesener Badegebietszonen ist auf jeden Fall auf Badende und Schwimmer besondere Rücksicht zu nehmen. 

Das Befahren von Sperrgebieten ist generell verboten. In den Warngebieten ist der Aufenthalt ebenfalls verboten, wenn sie für militärische Übungs- und Erprobungszwecke zur Verfügung stehen müssen. Sperr- und Warngebiete sind mit ihren Grenzen aus den Seekarten zu ersehen. Auf den meisten Kanälen ist das Segeln verboten. Einschränkungen für Surfer und Kitesurfer können zudem auf den innerstaatlichen Flüssen bestehen.

Naturschutz

In zunehmendem Maße werden Binnenseen und Küstengewässer von Wassersportlern zur Ausübung ihres Sportes benutzt. Dabei dringen sie mit ihren z.T. flachen Sportgeräten oft in Gebiete ein, die vorher ungestörte Nist- und Rastplätze vieler selten gewordener Vogelarten waren. Dies rief vielerorts einen Konflikt zwischen Naturschätzern und Wassersportlern hervor. Informier dich daher über die geltenden Regeln.

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In zunehmendem Maße werden Binnenseen und Küstengewässer von Wassersportlern zur Ausübung ihres Sportes benutzt. Dabei dringen sie mit ihren z.T. flachen Sportgeräten oft in Gebiete ein, die vorher ungestörte Nist- und Rastplätze vieler selten gewordener Vogelarten waren. Dies rief vielerorts einen Konflikt zwischen Naturschätzern und Wassersportlern hervor. Informier dich daher über die geltenden Regeln.

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