Allen Verkehrsvorschriften steht der Grundsatz voran, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Insbesondere sind die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die die seemännische Sorgfaltspflicht sowie die besonderen Umstände des Falles erfordern.
Nähern sich zwei Fahrzeuge so, dass die Gefahr
eines Zusammenstoßes besteht, müssen
sie sich entsprechend den Ausweich- und
Fahrregeln verhalten. Die KVR unterscheiden
zwischen Ausweichpflicht und Kurshaltepflicht.
Das ausweichpflichtige Fahrzeug muss das
Ausweichmanöver frühzeitig, durchgreifend
und klar erkennbar durchführen. Beim Ausweichen
sollte keinesfalls der Bug des Kurshalters
gekreuzt, sondern dessen Heck passiert
werden.
Der Kurshalter hat seinen Kurs und seine Geschwindigkeit
beizubehalten. Kommt der Ausweichpflichtige
seiner Ausweichpflicht nicht
nach, darf der Kurshalter durch eigenes
Manöver einen Zusammenstoß vermeiden.
Kommt das ausweichpflichtige Fahrzeug dem
Kurshalter so nahe, dass es allein einen Zusammenstoß
nicht mehr vermeiden kann, so
muss der Kurshalter das Manöver des letzten
Augenblicks ausführen.
Die Ausweichregeln der KVR unterscheiden ausschließlich nach der Antriebsart der Fahrzeuge. Besondere Fahr- und Ausweichregeln für »Sportfahrzeuge« gibt es nicht. Sie haben die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie die Berufsschifffahrt.
Maschinenfahrzeuge weichen Segelfahrzeugen aus. Da ein Überholer unabhängig von der Antriebsart ausweichpflichtig ist, wäre z.B. ein überholendes Segelfahrzeug gegenüber einem langsamen Maschinenfahrzeug ausweichpflichtig. Surfer sind nach KVR Segelfahrzeuge. Im Geltungsbereich der SeeSch- StrO sind Surfer als Wassersportgerät gegenüber Fahrzeugen generell ausweichpflichtig. Verkehr Jedes Fahrzeug muss jederzeit mit sicherer Geschwindigkeit (u.a. in Abhängigkeit von der Verkehrsdichte, den Sichtverhältnissen und der eigenen Manövrierfähigkeit) fahren, so dass es geeignete und wirksame Maßnahmen treffen kann, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Zudem muss jedes Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes zu einem sicheren Passierabstand führen.
Behält trotz warnenden Zurufs ein ausweichpflichtiges Fahrzeug seinen Kurs bei und ist es bereits so nahe gekommen, dass ein Zusammenstoß durch ein Manöver dieses Fahrzeuges allein nicht mehr vermieden
werden kann, so muss der Kurshalter das Manöver des letzten Augenblicks ausführen.
Wenn du für ein Ausweichmanöver deinen Kurs oder deine Geschwindigkeit änderst, solltest du