Wassersportversicherung SafetyTool

Der Rundum Wassersportschutz für
- Windsurfer und SUPer
- Kiteboarder und Snowkiter
- Jollensegler und Catsegler
Das SafetyTool für 39 € /Jahr inklusive weltweitem
- Kaskoschutz für Mietmaterial
- Haftpflichtschutz bis 2 Mio Euro
- Unfallschutz
SafetyTool online abschliessen
Kaskoschutz für Mietmaterial
Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung eines entgeltlich gemieteten oder im Rahmen einer Pauschalreisebuchung überlassenen Windsurf, Kitesurf oder Snowkitegerätes, Segelboot/Catamaran bis zu einer Deckungssumme von € 1.500 pro Versicherungsjahr. Ausgeschlossen sind vorsätzliche Beschädigungen.
Selbstbehalt je Schadenfall: Kitesurfen/Windsurfen € 50, Segeln € 100.
Haftpflichtschutz
Deckungssumme 2.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Kitesurf-, Snowkite-Haftpflicht: aus Halten, Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Windsurf-, Kitesurf- und Snowkitegeräten, die ausschließlich zu privaten Zwecken benutzt werden.
Skipper-Haftpflicht: aus Führen, Besitz und Gebrauch eines gecharterten/geliehenen Segelbootes/Catamaran (nicht eigene Boote), das ohne Berufsbesatzung und ausschließlich zu privaten Zwecken benutzt wird.
Unfallschutz
Für alle Unfälle bei Benutzung von Windsurf-, Kitesurf-, Snowkite- und Segelmaterial
€ 16.000 Invalidität (Kinder € 21.000)
€ 5.000 Bergungs-/Rettungskosten
€ 3.000 Todesfall
€ 6 Krankenhaustagegeld
€ 2.500 Kurbeihilfe
Besonderheit für die Schweiz
Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz gilt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für Versicherte die Schweizer Staatsbürger sind, nicht in der Schweiz selbst. Schweizer Versicherte haben in der Haftpflichtversicherung jedoch Versicherungsschutz, sofern diese Deckung ausschließlich für die Gültigkeit außerhalb der Schweiz, z.B. anlässlich von Reisen, abgeschlossen wird. Die Unfallversicherung und der Kaskoschutz für die Beschädigung von Leihmaterial gilt weltweit inklusive der Schweiz.
SafetyTool Versicherungsbedingungen 29 KB
SafetyTool Insurance Conditions 29 KB
SafetyTool Traduzione 39 KB
Allgemeine Bestimmungen
Versicherte Personen:
Versichert ist der Antragsteller
Geltungsbereich:
weltweit
Besonderheit für die Schweiz
Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz gilt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für Versicherte die Schweizer Staatsbürger sind, nicht in der Schweiz selbst. Schweizer Versicherte haben in der Haftpflichtversicherung jedoch Versicherungsschutz, sofern diese Deckung ausschließlich für die Gültigkeit außerhalb der Schweiz, z.B. anlässlich von Reisen, abgeschlossen wird. Die Unfallversicherung und der Kaskoschutz für die Beschädigung von Leihmaterial gilt weltweit inklusive der Schweiz.
Beginn - Ablauf - Laufzeit:
Frühestens ab Datum/Uhrzeit des Fax- oder Post-Eingangs beim VDWS oder der Internetanmeldung. Sofern der Beitrag per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren erhoben wird, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn die Abbuchung von der Bank/ Kreditkarteninstitut nicht eingelöst wird.
Laufzeit:
Die Laufzeit beträgt 1 Jahr.
Verlängerung/Kündigung:
Der Versicherungsschutz verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern die Versicherung nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich beim VDWS gekündigt wird.
Zuständigkeit:
Änderungen von Adress- und Kontodaten sowie Kündigungen, bitte an:
VDWS-Geschäftsstelle
Dr.-Karl-Slevogt-Str. 5
D-82362 Weilheim
Telefon: +49 (0)881 - 9311-12
Fax: +49 (0)881 - 9311-15
info@--no-spam--vdws.de
Versicherer:
AXA Versicherung AG, Köln
Vermittlung/Schadenabwicklung:
Die Vermittlung und Schadenabwicklung erfolgt durch die
SüdwestRing Versicherungsmakler GmbH (nachfolgend SWR genannt)
Abt-Hyller-Str. 4
D-88250 Weingarten/Germany
Telefon +49 (0)751 - 56036-0
Fax +49 (0)751 - 56036-25
Schadenmeldungen online:
Unter www.suedwestring.de/vdws
Ablauf im Schadenfall
1. Schadenhergang schriftlich festhalten (wann, wo, wer, wie, was)
2. Bilder der beschädigten Sache erstellen
3. Zeugen notieren
4. Anschaffungs- bzw. Reparaturrechnung oder Kostenvoranschlag beschaffen
5. Vorleistung: In Deutschland keine Vorleistung übernehmen (Erstattung erfolgt durch den Versicherer) Im Ausland kann notfalls eine Vorleistung durch den Verursacher übernommen werden (Achtung: Es können aber Differenzen zwischen der Erstattung und der Vorleistung auftreten z. B. Abzug „Neu für Alt“)
6. Schadenanzeige aufnehmen und mit den Bildern und der Rechnung bzw. Kostenvoranschlag an
SüdwestRing Versicherungsmakler GmbH (per Post: Abt-Hyller Str. 4, D-88250 Weingarten info@--no-spam--suedwestring.de Fax: +49 (0)751-56036-25) einreichen.
7. Tipp: Schaden online melden! Die Meldung eines Schadenes (Drittschaden) kann auch direkt ONLINE gemacht werden: www.suedwestring.de/vdws
Fotos dann per mail an info@--no-spam--suedwestring.de