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18.07.2012

Führerscheininformationen

Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt

Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW wird künftig für den Binnen- und Seebereich einheitlich ein Mindestalter von 16 Jahren eingeführt, so dass im Binnenbereich bis 15 Meter Länge und im Seebereich längenunabhängig künftig führerscheinfrei ein Sportboot ab 16 Jahren geführt werden darf, sofern die Motorleistung an der Propellerwelle des Sportbootes nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet.
 
Die für die Neuregelung erforderlichen Verordnungsänderungen werden voraussichtlich im September 2012 abgeschlossen sein. Faktisch greifen die neuen Regelungen daher erst für die kommende Wassersportsaison 2013.
 
Einsteiger in den Wassersport, die ab der Saison 2013 ohne Sportbootführerschein erste Erfahrungen auf dem Wasser erwerben möchten, haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis praxisorientierte Einsteigerkurse zu belegen, in denen rudimentäre Grundkenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt werden sollen.

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